Unterrichtsregelung bei ungünstigen Witterungsverhältnissen

Sturm, Eis, Schnee und mehr...

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können im Einzelfall kurzfristig zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr und somit in der Schülerbeförderung führen.

An den Tagen, an denen auf Grund außergewöhnlicher witterungsbedingter Ereignisse der Präsenzunterricht an Schulen ausfällt, findet Distanzunterricht statt.

Hier finden Sie Informationen für Schüler*innen und Eltern, wie in solchen Situationen vorzugehen ist:

  • Eine Entscheidung über eventuelle Beeinträchtigungen durch winterliche Straßenverhältnisse oder sonstige ungünstige Wetterbedingungen trifft die lokale Koordinierungsgruppe „Schulausfall“ des Landkreises Rhön-Grabfeld.
  • Der fachliche Leiter des Staatlichen Schulamtes informiert die Medien, so dass Eltern und Schüler der betroffenen Schulen am Morgen vor 6 Uhr über Radio (regionale und überregionale Sender) bzw. Internet zentral über einen eventuell notwendigen Ausfall des Präsenzunterrichts informiert werden. 
    Nicht immer fällt der Unterricht für alle Schulen gleichzeitig aus. In der Rhön ist die witterungsbedingte Situation gegebenenfalls anders zu bewerten als im Grabfeld. Daher sind für einzelne Landkreisbereiche unterschiedliche Entscheidungen möglich.
  • Da weder die Schulleitungen noch die Busunternehmen ein genaues Bild von der Situation im Landkreis haben können und auch keine Entscheidungen treffen, bitten wir darum, von telefonischen Nachfragen bei Schulen oder Verkehrsunternehmen abzusehen.
  • Sie als Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und entscheiden, ob Ihr Kind einer Gefährdung durch extreme Witterungsbedingungen ausgesetzt ist oder nicht. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß zur Schule gehen. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch bei der Schule ab, falls es auf Grund der Wetterlage zuhause bleibt.
  • Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Ausfall des Präsenzunterrichts nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, werden durch die anwesenden Lehrkräfte in der Schule beaufsichtigt.
  • Falls ein Schulbus Verspätung hat, müssen Schüler*innen bis zu 30 Minuten an der Bushaltestelle auf den Schulbus warten. Teilt ihnen der Busunternehmer oder eine von der Schule beauftragte Person mit, dass auf keinen Fall ein Bus kommen kann, können die Schülerinnen und Schüler wieder nach Hause gehen. Berufstätige Eltern sollten vor allem mit jüngeren Kindern absprechen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Jedes Kind muss wissen, wie seine Eltern zu erreichen sind und ob es nach Hause oder evtl. zu Freunden, Verwandten oder Bekannten gehen soll, wenn ein Bus ausfallen sollte.
  • Sind Schüler*innen bereits im Schulbus unterwegs und es stellen sich gefährliche Straßenverhältnisse ein, so entscheidet der Busfahrer vor Ort über die gefahrloseste Vorgehensweise. Der Busfahrer wird immer versuchen, die nächstgelegene Schule zu erreichen, wo die Schüler*innen von den anwesenden Lehrkräften bis zum Unterrichtsende betreut werden oder bis sie gefahrlos abgeholt werden können.

Bitte treffen Sie als Eltern mit Ihren Kindern rechtzeitig Vereinbarungen, um die Sicherheit Ihrer Kinder zu gewährleisten.

Auch gezielte Absprachen von Eltern untereinander oder mit Verwandten, Bekannten und Freunden sowie Telefonketten mit diesen Personen sind in solchen Situationen sehr hilfreich.